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Finanzielle Hilfen 2026

Finanzielle Hilfen für Ihren Treppenlift in Luxemburg

In Luxemburg können mehrere staatliche Hilfen ein Projekt zur Anpassung Ihrer Wohnung unterstützen. Je nach AEC-Bewertung und Entscheidung kann die Pflegeversicherung den Treppenlift übernehmen, während andere Hilfen ergänzende Arbeiten finanzieren können — Badezimmeranpassung, Türverbreiterung, Treppenumbau.

Bei MPG kennen wir jedes Förderprogramm im Detail und begleiten unsere Kunden seit 2006 bei den Formalitäten. Jede Kostenübernahme hängt von den Bedingungen des Programms und der jeweiligen Entscheidung ab.

Hier sind die drei verfügbaren Hilfen in 2026 und was jede einzelne abdeckt.

Im Video: der Ablauf erklärt

Überblick über die 3 Hilfen

Pflegeversicherung (AEC)

Für wen
Jede Person mit anerkanntem Mobilitätsbedarf
Einkommen
Keine Einkommensbedingung
Höchstbetrag
Je nach AEC-Bewertung und Entscheidung
Deckung
Funktionelles Hilfsmittel

Kostenübernahme wird individuell festgelegt

Prämie für Sonderanpassungen (Behinderung)

Für wen
Personen mit einer Behinderung
Einkommen
Obergrenzen je nach Haushalt
Höchstbetrag
20.000 € pro Person
Deckung
Bis zu 60 % der Anpassungsarbeiten, die nicht von der AEC übernommen wurden

Deckt andere Anpassungen (Bad, Türen, Küche)

Verbesserungsprämie (Renovierung)

Für wen
Eigentümer, die eine Wohnung über 10 Jahre renovieren
Einkommen
Obergrenzen je nach Haushalt
Höchstbetrag
40 % des Betrags ohne MwSt. (gedeckelt auf 35.000 €)
Deckung
Strukturelle Arbeiten (Treppe, Bad, Geländer)

Deckt Wohnungsanpassungen, nicht den Treppenlift

1. Die Pflegeversicherung (AEC)

Die Pflegeversicherung ist das meistgenutzte Instrument zur Finanzierung eines Treppenlifts in Luxemburg. Sie wird von der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) verwaltet und ist einkommensunabhängig.

Wenn eine medizinische Fachperson einen Treppenlift als mögliche Hilfe einstuft, bewertet die AEC Ihre Situation und trifft eine individuelle Entscheidung.

Ein Treppenlift kann im Rahmen der häuslichen Pflege als technisches Hilfsmittel anerkannt werden. Das offizielle Schreiben der AEC nennt die genehmigte Lösung und den gegebenenfalls übernommenen Betrag. Warten Sie diese Entscheidung vor einer Bestellung ab.

Vorteile der AEC

  • Entscheidung nach dem bewerteten Bedarf
  • Keine Einkommensbedingung
  • Kein Mindestalter
  • Hilfsmittel und Installation gemäß Genehmigung
  • Von der AEC geregeltes Verfahren
Vollständigen AEC-Leitfaden ansehen

2. Prämie für Sonderanpassungen (Personen mit Behinderung)

Diese Hilfe ist die am wenigsten bekannte — und doch sehr nützlich, wenn Ihr Projekt über den Treppenlift hinausgeht. Sie wird vom Wohnungsbauministerium über die einheitliche Anlaufstelle für Wohnbeihilfen gewährt.

Diese Prämie deckt bis zu 60 % der Anpassungsarbeiten ab, die nicht von der Pflegeversicherung übernommen wurden. Wenn die AEC Ihren Treppenlift finanziert, kann die Prämie die anderen notwendigen Anpassungen finanzieren: Badezimmerumbau, Türverbreiterung, Spezialausstattung in Küche oder WC.

Wichtig: Die beiden Hilfen können nicht die gleichen Arbeiten abdecken. Ein CNS-Zertifikat ist erforderlich.

Wer ist berechtigt?

  • eine bestehende Wohnung, die Sie anpassen
  • eine neue Wohnung mit speziellen Anpassungen

Der Antragsteller muss volljährig sein und über ein Aufenthaltsrecht in Luxemburg von mehr als 3 Monaten verfügen.

Beträge und Obergrenzen

Höchstbetrag pro Person20.000 €
Maximale Kostenübernahme60 % der Kosten ohne MwSt.
Mindestbetrag pro Rechnung500 € ohne MwSt.

Einkommensgrenzen (2026)

Die nachstehenden Beträge entsprechen dem Durchschnitt der Nettoeinkommen 2024/2025:

Alleinstehend45.100,92 €
Haushalt ohne Kind67.651,39 €
Haushalt mit 1 Kind85.687,95 €
Haushalt mit 2 Kindern103.734,03 €
Haushalt mit 3 Kindern121.770,60 €
Pro weiteres Kind+ 13.532,18 €

Wie stellt man den Antrag?

  1. Sammeln Sie die Rechnungen (min. 500 € ohne MwSt. pro Rechnung)
  2. Füllen Sie das Formular F2 aus (Guichet.lu)
  3. Fügen Sie die Haushaltszusammensetzung bei (Formular L/A21)
  4. Reichen Sie Ihre Unterlagen bei der einheitlichen Anlaufstelle ein

Frist: Der Antrag muss innerhalb von 2 Jahren nach dem Rechnungsdatum eingereicht werden.

Offizieller Link Guichet.lu

3. Verbesserungsprämie (Wohnungsrenovierung)

Die Verbesserungsprämie ist eine Renovierungshilfe des Wohnungsbauministeriums. Sie deckt nicht direkt den Treppenlift ab, kann aber die Wohnungsanpassungsarbeiten finanzieren.

Was sie abdeckt

Die Prämie finanziert strukturelle Arbeiten in einer Wohnung, die seit mehr als 10 Jahren bewohnt wird:

  • Umbau des Treppenhauses (Verbreiterung, Verstärkung)
  • Installation von Geländern und Handläufen
  • Einrichtung barrierefreier Badezimmer
  • Einbau oder Austausch von Fenstern
  • Erweiterungs- oder Anbauarbeiten

Beträge

Maximale Deckung40 % des Betrags ohne MwSt.
Gesamtdeckel der Kapitalhilfen35.000 € pro Begünstigtem
Mindestbetrag pro Rechnung500 € ohne MwSt.

Bedingungen

  • Die Wohnung muss in Luxemburg liegen
  • Die Wohnung muss seit mindestens 10 Jahren bewohnt sein
  • Die Wohnung muss mindestens 2 Jahre nach Gewährung Ihr Hauptwohnsitz bleiben
  • Die gleichen Einkommensgrenzen wie bei der Prämie für Sonderanpassungen gelten
Offizieller Link logement.public.lu

Welcher Eigenanteil bleibt für Sie?

Der Betrag hängt von der genehmigten Lösung, dem gewählten Angebot, den geltenden Höchstbeträgen und der schriftlichen AEC-Entscheidung ab. MPG prüft diese Entscheidung vor der Bestellung mit Ihnen und weist einen möglichen Eigenanteil klar aus.

MPG begleitet Sie bei allen Formalitäten

Seit 2006 haben wir mehr als 2.000 luxemburgische Familien bei der Installation ihres Treppenlifts begleitet. Wir kennen jedes Hilfsprogramm im Detail und begleiten Sie vom ersten Kontakt bis zur Installation.

Was wir für Sie tun

  • Kostenlose Bewertung bei Ihnen zu Hause
  • Ermittlung der Programme, die zu Ihrer Situation passen können
  • Erstellung AEC-konformer Angebote
  • Begleitung bei den administrativen Schritten
  • Installation durch unser zertifiziertes Technikteam
  • Kundendienst 24h/7T
Kostenloses Angebot anfordern Leitfaden Formular R20

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Pflegeversicherung und die Prämie für Sonderanpassungen im selben Projekt nutzen?

+

Für unterschiedliche Arbeiten kann dies je nach Bedingungen und Entscheidung der einzelnen Programme möglich sein. Für Arbeiten, die nicht von der AEC übernommen wurden, kann eine CNS-Bescheinigung verlangt werden.

Wie lange dauert es, die Hilfen zu erhalten?

+

Die Pflegeversicherung bearbeitet Anträge innerhalb weniger Wochen nach der Bewertung zu Hause. Für die Prämie Sonderanpassungen rechnen Sie mit 2 bis 3 Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen. MPG kann die Installation starten, sobald die AEC-Genehmigung vorliegt — ohne auf die Prämie zu warten.

Kümmert sich MPG um die Formalitäten?

+

Wir begleiten Sie bei jedem Schritt. Wir erstellen AEC-konforme Angebote, helfen Ihnen bei der Zusammenstellung des Prämien-Dossiers und koordinieren die Fristen, damit die Installation unter den besten Bedingungen erfolgt.

Mein Einkommen übersteigt die Grenzen. Habe ich trotzdem Anspruch auf eine Hilfe?

+

Die Pflegeversicherung ist nicht einkommensabhängig, eine Kostenübernahme bleibt jedoch von der Bedarfsbewertung und der AEC-Entscheidung abhängig. Für andere Prämien gelten eigene Einkommensgrenzen.

Warum brauche ich zwei Angebote für die Pflegeversicherung?

+

Wenn zwei Angebote verlangt werden, prüft die AEC beide und nennt den genehmigten Betrag in ihrer Entscheidung. MPG hilft Ihnen bei einem vergleichbaren Angebot und erklärt einen möglichen Eigenanteil vor der Bestellung.

Ist diese Hilfe nur für Eigentümer?

+

Die Prämie für Sonderanpassungen kann sowohl für Wohneigentum als auch für Mietwohnungen unter bestimmten Bedingungen gewährt werden. Die Pflegeversicherung steht allen offen, unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind.

Portrait de Maxime, Petit-fils de Georges. Directeur commercial.

Ihr Berater

Maxime

Enkel von Georges. Kaufmännischer Direktor.

Mit Maxime sprechen

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