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Barrierefreiheit in Luxemburg: Welche Pflichten gelten für Gebäude?

Barrierefreiheit in Luxemburg: Welche Pflichten gelten für Gebäude?

12. Oktober 2026

Barrierefreiheit in Luxemburg: Welche Pflichten gelten für Gebäude?

Geschäfte, Praxen, Restaurants, Wohnanlagen: Seit dem 1. Juli 2023 legt das Gesetz zur Barrierefreiheit klare Regeln fest. Das Wichtigste, die Fristen und die verfügbaren Förderungen.

Von MPG Sàrl

Ein Geschäft, eine Arztpraxis, ein Restaurant oder eine Wohnanlage soll von allen genutzt werden können – auch im Rollstuhl, mit Rollator oder Kinderwagen. Das ist das Prinzip „Design für alle“ (conception pour tous), auf dem die luxemburgische Gesetzgebung zur Barrierefreiheit beruht.

Dieser Artikel fasst die wichtigsten Regeln für Eigentümer, Betreiber, Syndics und Architekten zusammen – und zeigt, wo eine technische Lösung wie ein Plattformlift ins Spiel kommt.

Der rechtliche Rahmen

Gesetz vom 7. Januar 2022 über die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Orte, öffentlicher Wege und Mehrfamilienhäuser (bâtiments d'habitation collectifs).

Inkrafttreten: 1. Juli 2023.

Drei großherzogliche Verordnungen vom 8. Februar 2023 regeln die technischen Anforderungen.

Das Gesetz umfasst drei Kategorien: öffentlich zugängliche Orte (Geschäfte, Restaurants, Praxen, Büros mit Publikumsverkehr, Kultur- und Sportstätten …), öffentliche Wege und Mehrfamilienhäuser.

Öffentlich zugängliche Orte: Frist 2032

Neubauten: müssen von Anfang an barrierefrei geplant werden.

Bestehende Orte: müssen spätestens bis zum 1. Januar 2032 barrierefrei sein.

Für ein Geschäft oder eine Praxis hinter einigen Stufen lautet die Frage also nicht mehr ob, sondern wie und wann. Wer früh plant, findet die passendste Lösung und kann die Förderung nutzen, deren Fristen vor 2032 enden (siehe unten).

Mehrfamilienhäuser: was gilt

Für neue Mehrfamilienhäuser, auch bei Umnutzung:

Außenwege, Gebäudezugang, Gemeinschaftsbereiche und der Zugang zu den Wohnungen müssen barrierefrei sein;

10 % der Wohnungen (aufgerundet) müssen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich gestaltet sein – im Erdgeschoss oder auf einer per Aufzug erreichbaren Ebene;

ab 8 Wohnungen ist ein Aufzug Pflicht, mit einer Kabine von mindestens 110 × 140 cm und Türen mit mindestens 90 cm lichter Breite.

Für bestehende Mehrfamilienhäuser sieht das Gesetz keine allgemeine Nachrüstpflicht vor. Umbauten oder eine Umnutzung können ein Projekt jedoch in den Anwendungsbereich bringen. Klären Sie Ihren Fall mit Ihrem Architekten oder einem technischen Kontrolleur.

Möchten Sie den Preis für Ihre Treppe erfahren?

Kontrolle, Zertifikat und Ausnahmen

Ein zugelassener technischer Kontrolleur für Barrierefreiheit prüft die Einhaltung vor und nach den Arbeiten.

Ein Konformitätszertifikat bestätigt, dass der Ort den Anforderungen entspricht.

Ist eine Anforderung nicht oder nur unverhältnismäßig umsetzbar, können Abweichungen oder gleichwertige Lösungen beantragt werden.

Verstöße können strafrechtlich geahndet werden.

Die staatliche Förderung

50 % der Kosten ohne MwSt. für förderfähige Arbeiten, Studien, Beratung und Gutachten;

Höchstbetrag 24.000 € pro Ort bzw. pro angemessener Vorkehrung;

antragsberechtigt sind natürliche Personen, private juristische Personen und öffentliche juristische Personen (außer dem Staat);

Antrag spätestens bis 1. Juli 2028, Fertigstellung spätestens bis 1. Juli 2031. Diese Fristen gelten nicht für angemessene Vorkehrungen.

Die Förderung betrifft öffentlich zugängliche Orte und bestimmte neu geschaffene Mehrfamilienhäuser. Ein privates Einfamilienhaus fällt nicht darunter. Für die eigene Wohnung gibt es andere Hilfen, etwa die Pflegeversicherung – je nach Situation der betroffenen Person.

Wo ein Plattformlift hilft

In vielen Bestandsgebäuden besteht das Hindernis aus einigen Stufen am Eingang, einem Halbgeschoss oder dem Zugang zu einem Raum im Obergeschoss. Je nach Situation:

ein vertikaler Plattformlift (z. B. Ascendor PicoPorte) für einen Höhenunterschied am Eingang oder zwischen zwei Ebenen;

ein Plattform-Treppenlift, der der bestehenden Treppe folgt, wenn kein Platz für eine vertikale Lösung ist;

eine Rampe, wenn Höhe und Platz es zulassen.

In einem neuen Mehrfamilienhaus ab 8 Wohnungen bleibt der Aufzug Pflicht – ein Plattformlift ersetzt ihn nicht. In Bestandsgebäuden kann ein Plattformlift Teil der Lösung sein. Die Wahl muss immer mit dem technischen Kontrolleur für Barrierefreiheit abgestimmt werden.

So unterstützt Sie MPG

MPG kommt vor Ort, nimmt Maße, Höhen und bauliche Gegebenheiten auf und schlägt die technisch möglichen Lösungen vor – mit Plänen und Produktdatenblättern für Ihren Architekten und Kontrolleur. Danach übernehmen wir Installation und Wartung, überall in Luxemburg.

Häufig gestellte Fragen

Muss mein bestehendes Geschäft barrierefrei werden?

Ein bestehender öffentlich zugänglicher Ort muss spätestens bis zum 1. Januar 2032 barrierefrei sein. In bestimmten Fällen können Abweichungen oder gleichwertige Lösungen beantragt werden.

Muss eine bestehende Eigentümergemeinschaft einen Aufzug einbauen?

Das Gesetz sieht keine allgemeine Nachrüstpflicht für bestehende Mehrfamilienhäuser vor. Die Aufzugspflicht ab 8 Wohnungen betrifft Neubauten und Umnutzungen. Bei Umbauten klären Sie Ihr Projekt mit Ihrem Architekten.

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Reicht ein Plattformlift für die Konformität?

Das hängt vom Gebäude und der Nutzung ab. In Bestandsgebäuden kann ein Plattformlift passen, er muss aber vom technischen Kontrolleur validiert werden. In einem Neubau ab 8 Wohnungen ersetzt er den Pflichtaufzug nicht.

Gibt es eine Förderung für mein Haus?

Die 50-%-Förderung (bis 24.000 €) betrifft öffentlich zugängliche Orte und bestimmte neue Mehrfamilienhäuser, keine Einfamilienhäuser. Für Ihr Zuhause kann sich je nach Situation die Pflegeversicherung an der Anpassung beteiligen.

Lassen Sie uns Ihr Gebäude ansehen

Sie betreiben ein Geschäft, eine Praxis, eine Wohnanlage oder planen ein Projekt? Kontaktieren Sie MPG unter +352 33 33 73 für einen Termin vor Ort und einen technischen Vorschlag.

Dieser Artikel fasst die am 5. Oktober 2026 geltende Rechtslage zur Information zusammen. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie Ihre Situation mit Ihrem Architekten, einem zugelassenen technischen Kontrolleur oder auf guichet.lu.

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